vorderbregenzerwald at 9 UNSERE TIPPS FÜR SIE Wenn Sie ein Sparbuch an eine andere Person übergeben wollen sollte sich der neue Spar buch Inhaber möglichst bald bei uns legiti mieren Lassen Sie sich von uns zeigen welche Anlage Möglichkeiten es neben dem Sparbuch noch gibt So können wir gemeinsam überlegen wie Sie vor dem Hintergrund des aktuellen Urteils des Obersten Gerichtshofs auch zukünftig Ihr Erspartes nach Ihren Wünschen veranlagen können Viele Menschen wollen ihren Nachkommen etwas hinterlassen Wofür sie gearbeitet haben sollen die Liebsten bekommen Damit dies klappt sollte man sein Erbe schon zu Lebzeiten regeln Der Oberste Gerichtshof hat dafür kürzlich eine weitreichende Entscheidung gefällt Banken müssen alle ihnen bekannten Vermögenswerte eines Verstorbenen für den Nachlass bekannt geben auch Losungswort Sparbücher mit Einlagen unter 15 000 Euro Es ist beliebt das Sparbuch mit kleineren Beträgen und einem Losungswort Gerade ältere Menschen vertrauen ihm Vor allem die Diskretion dieser Anlageform ist gefragt können mit ihr doch bis zu 15 000 Euro mit einem Losungswort geparkt werden Das Guthaben abheben kann stets derjenige der das Sparbuch vorliegen hat und das Lo sungswort kennt Die Weitergabe eines solchen Sparbuchs ist damit einfach möglich Nach der bisherigen Rechtslage galt dies auch über den Tod des Sparers hinaus Die Bank musste über ein Losungswortsparbuch mit einem Guthaben bis zu 15 000 Euro im Verlassenschaftsverfahren nur dann Auskunft geben wenn dem Notar das Spar buch vorlag und es zum Nachlass gehörte Wurde das Sparbuch nicht gefunden gab die Bank auch keine Auskunft über den Vermögenswert In der Praxis war es damit oft mals den Erben und Verwandten überlassen wie sie die Sparbucheinlagen aufteilen MELDEPFLICHT VON SPARBÜCHERN Durch das aktuelle Urteil des Obersten Gerichtshofs ändert sich die Vorgehensweise nun Banken müssen über alle Vermögenswerte eines verstorbenen Kunden von sich aus Auskunft geben das gilt auch für ein Losungswort Sparbuch Ob ein solches dem Erblasser gehört oder eine andere Person ein Anrecht darauf hat ermittelt der Notar im Verlassenschaftsverfahren Banken sind damit nun dazu verpflichtet dem Notar über konkrete Sparbücher die dem Verstorbenen eindeutig zugeordnet werden können Auskunft zu geben und deren Kontostand zu nennen Wenn dieser beispielsweise vor Jahren ein Sparbuch eröffnet hat muss die Bank dem Gerichtskommissär dies mit teilen selbst wenn der Verstorbene das Sparbuch noch zu Lebzeiten weitergegeben dies aber der Bank nie gemeldet hat FOLGEN DES OGH URTEILS Nachdem Losungswortsparbücher bisher in der Praxis oft nicht in die Erbmasse ein flossen wird das OGH Urteil Verlassenschaftsverfahren transparenter aber manchmal auch teurer machen Denn Kosten für Gerichtsgebühren oder Notarhonorare fielen bisher nicht an Vor allem aber ist es nach dem Urteil umso wichtiger sich noch zu Lebzeiten um alle Vermögenswerte zu kümmern wenn man selbst bestimmen will was mit dem eigenen Erbe geschieht NEUE REGELN FÜRS VERERBEN
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