10 Der Aufsichtsrat der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg ist Kontroll und Beratungsorgan zugleich Er überwacht den Vorstand und die Leitung des Revisionsverbands der RLBV und steht beiden beratend zur Seite Alle drei Instanzen Aufsichtsrat Vorstand und Revi sionsleitung bilden so ein fruchtbares Trio von dem die Vorarlberger Raiffeisenbanken und die Raiffeisenlandesbank gleichermaßen profitieren 2017 informierten der Vorstand und der Leiter des Revisionsverbands der RLBV den Aufsichtsrat in sieben Sitzungen über die wirtschaftliche Entwicklung bedeu tende Geschäftsfälle den Geschäftsverlauf verschiedener Fachabteilungen wesentliche Risikolagen und das Risikomanagement BERICHT DES AUFSICHTSRATS Alle von Gesetzes wegen vorzulegenden Geschäftsfälle wurden dem Aufsichtsrat dabei dargebracht Der Prüfungsausschuss kam im Berichtszeitraum zwei Mal zusammen und hat seine gesetzlichen Aufgaben vollumfänglich erfüllt Teilgenommen an den beiden Sitzun gen haben auch die vom Bundesministerium für Finanzen bestellte Staatskommissärin oder ihr Stellvertreter Die Innenrevision übermittelte dem Bank wesengesetz entsprechend quartalsweise einen schriftlichen Bericht an den Vorsitzen den des Aufsichtsrats und die Mitglieder des Prüfungsausschusses Ein Einschreiten des Aufsichtsrats war aufgrund der Prüfungser gebnisse in keinem Fall notwendig Zusätz lich hat der Aufsichtsrat je eine Sitzung des Vergütungs und Risikoausschusses sowie je zwei Sitzungen des Nominierungs und des Personalausschusses abgehalten Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat haben sich in ihren Sitzungen vom 12 04 2018 mit dem Jahresabschluss der Raiffeisenlandes bank Vorarlberg per 31 12 2017 samt Anhang und Lagebericht sowie dem Revisionsbericht ausführlich auseinandergesetzt Der Auf sichtsrat stimmte der vom Vorstand vorge schlagenen Gewinnverwendung zu Bei beiden Sitzungen waren der Vertreter des Österreichischen Raiffeisenverbands als gesetzlicher Bankprüfer Mag Andreas Fegerl und der Staatskommissärin Stellvertreter Mag Christof Hammerschmid MAS anwe send Nachdem alle rechtlichen Vorschriften Dipl Ing Andreas Dorner Vorsitzender des Aufsichtsrats Bankprüfer erteilt uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
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